Persönliche Assistenz
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Auftaktveranstaltung: Mensch zuerst Kärnten und PA-inklusiv, 1.6.2022

Im Februar 2020 startete das Beratungs-, Mobilitäts- und Kompetenzzentrum zwei neue Projekte mit Menschen mit Lernschwierigkeiten.
,,Mensch zuerst Kärnten“ und ,,Persönliche Assistenz inklusiv“ werden vom Land Kärnten finanziert und beginnen nun nach einer 2-jährigen Schulungsphase mit ihrer Arbeit.
Am 1. Juni 2022 stellen sich die beiden Projekte im Rahmen einer Auftaktveranstaltung vor.
Wir sind anders und doch gleich. Verschieden sein ist okay großartig
Hotel Seepark in Klagenfurt | 09:00 Uhr
Fachtagung: Selbstbestimmtes Leben auch mit hohem Assistenz- und/oder Pflegebedarf?

Freitag, 5. Juli 2019 | 09:00 – 13:15 Uhr | Casineum Velden
Die Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung veranstaltet gemeinsam mit dem BMKz diese Fachtagung, die zeigen soll, dass eine selbstbestimmte Lebensweise mit Persönlicher Assistenz durchaus auch für Menschen mit hohem Assistenz- und/oder Pflegebedarf möglich ist.
Die Referentinnen und Referenten Christine Stöger (Vorsitzende des Bundes-Monitoring-Ausschusses), Franz-Joseph Huainigg (Autor und ehemaliger Abgeordneter zum Nationalrat), Nicolette Blok (Mutter eines erwachsenen Sohnes mit Trisomie 21) sowie Christian Gepart (Rechtsanwalt) werden zu folgenden Themen Stellung beziehen:
- Selbstbestimmtes Leben durch Persönliche Assistenz für alle Menschen mit Behinderungen – Art. 19 UN-BRK
- Auf der Seite des Lebens. Einblicke in ein Leben mit Elektrorollstuhl, Beatmungsgerät und Persönlicher Assistenz
- Gemeinsam mit dem Unterstützerkreis gelingt Inklusion!
- Die Durchführung pflegerischer und medizinischer Maßnahmen durch Laien – Notwendigkeiten der Praxis versus berufsgesetzlicher Grenzen
Moderiert wird die Veranstaltung durch Erwin Riess (Schriftsteller und Aktivist der Selbstbestimmt Leben Bewegung), für die musikalische Umrahmung sorgt das Ensemble „FlöTussis“ der Musikschule Wolfsberg
Anmeldungen bitte bis spätestens 27.6.2019 per Email (behindertenanwaltschaft@ktn.gv.at), telefonisch 050 536 57157 oder per Fax 050 536 57150.
Handout mit Detailinformationen zu den Vorträgen
Alltag mit Persönlicher Assistenz

Monika Rauchberger lebt seit mehreren Jahren mit Persönlicher Assistenz (PA). Durch die PA ist ihr der Umzug aus einer betreuten Wohneinrichtung in eine barrierefreie Wohnung gelungen. Sie ist beruflich als Projektleiterin von WIBS tätig und hat unter dem Titel „Ich bin die Chefin. Aus meinem Leben mit Assistenz“ einen interessanten Artikel in der Zeitschrift Behinderte Menschen, Ausgabe 06/2012 veröffentlicht.
Der Artikel wurde nunmehr in der online-Bibliothek bidok wiederveröffentlicht und kann hier nachgelesen werden.
Radiobeitrag in Ö1 zu Persönlicher Assistenz

Die Ö1-Sendung “Radiodoktor” befasste sich am 17. Arpil 2013 mit dem Thema Persönliche Assistenz. Beleuchtet wurden darin verschiedene Aspekte in diesem Zusammenhang, u.a. kamen Anita Bauer (FSW), Marianne Schulze (Monitoringausschuss), Hans-Jörg Hofer (Sozialministerium/Gruppe “Integration von Menschen mit Behinderung), Martin Ladstätter und Gabriela Obermeir (BIZEPS) zu Wort.
Sendung zum Nachhören: Youtube
Wir sind übersiedelt

Die Koordinationsstelle für Persönliche Assistenz ist neuerlich umgezogen. Sie finden uns nach wie vor am Waagplatz 7, allerdings im Erdgeschoß, nicht mehr im 3. Stock.
ACHTUNG: Am Mittwoch, den 12.03.2014, ist das BASIS Büro vormittags nicht besetzt.
Längst fällig: Bundeseinheitliche Regelung für Persönliche Assistenz
Die unterschiedlichen Regelungen für die Inanspruchnahme von Persönlicher Assistenz (PA) in den österreichischen Bundesländern verdeutlichen ganz klar, dass Behinderung vornehmlich aus gesellschaftlich konstruierten Barrieren hervorgeht. In Kärnten zum Beispiel gibt es empfindliche Selbstbehalte (von € 4,15 – € 12,–!!/Assistenzstunde), in anderen Bundesländern wieder wird PA einkommensunabhängig gewährt; in fast allen Bundesländern ist die Inanspruchnahme von PA rund-um-die-Uhr möglich, in Kärnten lediglich von 6.00-22.00 Uhr; in einem Bundesland gibt es PA lediglich für Menschen mit Lernbehinderungen, in anderen jedoch nur für sinnes- und körperbehinderte Menschen; die Kostenbeiträge und Gehälter für Assistentinnen und Assistenten sind sehr unterschiedlich etc.
Obwohl es klare Richtlinien und Definitionen (u.a. auch vom Europäischen Kompetenzzentrum für Persönliche Assistenz) wie und was PA ist gibt, ist PA in Österreich wie man sieht eine vielschichtige Leistung, die in allen Bundesländern anders gesehen und ausgelegt wird.
Will eine Kärntnerin bzw. ein Kärntner mit Behinderung und mit Bedarf an PA in einem anderen Bundesland ein Studium oder eine anderweitige Ausbildung absolvieren, wird ihr bzw. ihm vom hiesigen Sozialressort geraten, den Hauptwohnsitz in Kärnten aufzugeben, da eine Finanzierung der Leistung in einem anderen Bundesland durch Kärnten nicht möglich ist. Neben dem Aufwand des Wohnortwechsels soll man also auch noch den Aufwand des Wohnsitzwechsels auf sich nehmen und unter Umständen im neuen Bundesland auch noch Neuanträge für diverse andere bisher in Kärnten bezogene Leistungen stellen (z.B. Pflegegeld), und das alles für einen voraussichtlich befristeten Wechsel des Wohnortes?
Artikel 19 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen hält fest, dass “der Staat wirksame und geeignete Maßnahmen zu treffen hat, um behinderten Menschen die volle Einbeziehung und Teilhabe in der Gemeinschaft zu erleichtern [...] und den Zugang zu gemeindenahen Unterstützungsdiensten zu Hause und in Einrichtungen zu gewährleisten, einschließlich der persönlichen Assistenz.”
Es ist höchste Zeit für eine bundeseinheitliche Regelung, die PA für Menschen mit Behinderungen im Sinne der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung einkommens- und vermögensunabhängig sowie versehen mit einem Rechtsanspruch gewährleistet.
Aufruf zu Demonstration am 9. Juni 2010 in Wien
YouTube-Video:
Mahnwache vor dem Sozialministerium