Persönliche Assistenz für Menschen mit psychischen Behinderungen/Erkrankungen (PAPs)

Welche Leistungen fallen unter PAPs?

  • Freizeitgestaltung (wie bspw. Sport, Kultur, Konzerte, usw. …)
  • Förderung von Sozialkontakten
  • Begleitdienste (zB Arzt oder Therapie)
  • Begleitung Einkaufsdienste/Besorgungen (gemeinsam!)
  • Unterstützung bei Behördengängen
  • Unterstützung bei der Körperpflege
  • Unterstützung bei und Aufbau von Tagesstruktur
  • Unterstützung im Alltag
  • Unterstützung im Haushalt (gemeinsam!)

Wer hat Anspruch auf PAPs?

Anspruchsberechtigt sind Menschen mit einer diagnostizierten psychischen Erkrankung.

Was kostet die PAPs?

Für jede in Anspruch genommene Assistenzstunde wird ein Selbstbehalt von € 4,15 verrechnet (Sonn-und Feiertagsstunde mit 50% Aufschlag).

Wie kommt man zu PAPs?

Nach einer ersten Kontaktaufnahme werden Sie durch eine/n Mitarbeiter-in ausführlich beraten. Wir klären mit Ihnen gemeinsam das Ausmaß der benötigten Assistenz, unterstützen Sie bei der Auswahl geeigneter Assistent-innen sowie bei der Erstellung eines Assistenzplanes und stehen Ihnen für weitere offene Fragen zur Verfügung.