Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz

Welche Leistungen fallen unter PAA?

  • Begleitung am Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstelle bzw. Ausbildungsort
  • Begleitung bei dienstlichen Verpflichtungen außerhalb des Arbeitsplatzes (z.B. Besuch von Veranstaltungen)
  • Unterstützungstätigkeiten manueller Art bei der Dienstverrichtung oder während der Ausbildungszeit (z.B. Ablage von Unterlagen, Kopiertätigkeit)
  • Assistenz bei der Körperpflege während der Dienst- oder Ausbildungszeit
  • Sonstige behinderungsbedingt erforderliche Assistenzleistungen (z.B. Hilfe beim Ein- und Aussteigen aus oder in das Kfz, An- und Abfahrt)

Wer hat Anspruch auf PAA?

Anspruchsberechtigt sind behinderte Menschen im erwerbsfähigen Alter, die in der Pflegestufe 5, 6, oder 7 (eventuell auch 3 und 4) eingestuft sind, und:

  • in einem aufrechten sv-pflichtigen Dienstverhältnis stehen oder
  • mit Hilfe der PAA ein aufrechtes sv-pflichtiges Dienstverhältnis erlangen können oder
  • ein Studium oder eine Berufsausbildung absolvieren wollen.

Wie kommt man zu PAA?

Nach einer ersten Kontaktaufnahme werden Sie durch eine/n Mitarbeiter-in ausführlich beraten. Die Beratung erfolgt nach dem Prinzip des Peer Counselings, also durch Menschen, die selbst Assistenz beanspruchen. Wir klären mit Ihnen gemeinsam das Ausmaß der benötigten Assistenz, unterstützen Sie bei der Auswahl geeigneter Assistent-innen sowie bei der Erstellung eines Assistenzplanes und stehen Ihnen für weitere offene Fragen zur Verfügung.