Persönliche Assistenz im Privatbereich (PA)

Welche Leistungen fallen unter PA?

Die persönlichen Assistenzdienste umfassen eine Vielfalt von Praxisinhalten, wie z.B.:

  • Unterstützung bei der Selbstversorgung, beim Essen und Trinken, beim Waschen und Anziehen, beim Toilettengang und bei sonstiger Körperpflege, Hilfe beim Aufstehen und Zu-Bett-Gehen
  • Mobilitätshilfen: Hilfe zur Bewältigung von Wegen mit Krücken, Rollstuhl, Fahrrad, öffentlichen Verkehrsmitteln, PKW
  • Kommunikationshilfen: Verständigungshilfen, Übersetzungshilfen bei nichtverbalen Ausdrucksmöglichkeiten, Hilfe zur Ermöglichung der Teilnahme an Gruppenaktivitäten, an Kulturveranstaltungen, am öffentlichen Leben
  • Unterstützung zur Verwirklichung von eigenen Freizeitinteressen
  • Hilfe zur Verwirklichung von Therapie- und Förderungsmöglichkeiten, Erwachsenenbildung
  • Unterstützung des Wohnens erwachsener Menschen mit Behinderung in individuellen Wohnungen oder in Wohngemeinschaften
  • uvm.

Wer hat Anspruch auf PA?

Anspruchsberechtigt sind körper- und oder sinnesbeeinträchtigte Menschen über 18 Jahren.

Was kostet die PA?

Für jede in Anspruch genommene Assistenzstunde wird ein Selbstbehalt von 4,15 verrechnet.

Wie kommt man zu PA?

Nach einer ersten Kontaktaufnahme werden Sie durch eine/n Mitarbeiter-in ausführlich beraten. Die Beratung erfolgt nach dem Prinzip des Peer Counselings, also durch Menschen, die selbst Assistenz beanspruchen. Wir klären mit Ihnen gemeinsam das Ausmaß der benötigten Assistenz, unterstützen Sie bei der Auswahl geeigneter Assistent-innen sowie bei der Erstellung eines Assistenzplanes und stehen Ihnen für weitere offene Fragen zur Verfügung.