Persönliche Assistenz in Bildungseinrichtungen (PAB)

Welche Leistungen fallen unter PAB?

  • Unterstützungstätigkeiten manueller Art während der Unterrichtszeit (z.B. Handreichungen, Kopiertätigkeit, Mitschrift bei Bedarf …)
  • Assistenz bei der Körperpflege während der Unterrichtszeit
  • Sonstige behinderungsbedingt erforderliche Assistenzleistungen

Wer hat Anspruch auf PAB?

Anspruchsberechtigt sind behinderte Schülerinnen und Schüler in den Pflegestufen 5, 6, oder 7 (eventuell auch 3 und 4) in Bundesschulen ab der Unterstufe.

Wie kommt man zu PAB?

Nach einer ersten Kontaktaufnahme werden Sie durch einen BASIS-Mitarbeiter / eine BASIS-Mitarbeiterin ausführlich beraten. Die Beratung erfolgt nach dem Prinzip des Peer Counselings, also durch Menschen, die selbst Assistenz beanspruchen. BASIS klärt mit Ihnen gemeinsam das Ausmaß der benötigten Assistenz, unterstützt Sie bei der Auswahl geeigneter Assistenten und Assistentinnen sowie bei der Erstellung eines Assistenzplanes und steht Ihnen für weitere offene Fragen zur Verfügung.

Richtlinie des Bundesministeriums für Bildung und Frauen: Rundschreiben Nr. 4/2013