Pflegegeld

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Ombudsstellen fordern die Einhaltung der Menschenrechte – Sparpaket diskriminiert Menschen mit Behinderungen

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Die Länderkonferenz der Ombudsstellen für Menschen mit Behinderungen (LOMB) nimmt in einer Presseaussendung kritisch zum Sparpaket der Regierung Stellung.

Hier der Originaltext der Stellungnahme:
Die Länderkonferenz der Ombudsstellen für Menschen mit Behinderungen (LOMB) übt scharfe Kritik an den geplanten Gesetzesänderungen, die eine Vielzahl von Verschlechterungen für behinderte Personen und deren Familien mit sich bringen würden.

So soll zukünftig der erhöhte Kündigungsschutz von so genannte „begünstigt Behinderte“ für drei Jahre aufgesetzt werden und die Frist, öffentliche Gebäude und Dienstleistungen barrierefrei zugängig zu machen, um vier Jahre verlängert werden. Darüber hinaus ist auch ein erschwerter Zugang zum Pflegegeld geplant. Allein von den Änderungen beim Kündigungsschutz werden österreichweit ca. 6.000 behinderte ArbeitnehmerInnen pro Jahr betroffen sein. Beim Pflegegeld würde es zu Verschlechterungen für insgesamt rund 24.000 Menschen kommen.
Diese Vorhaben stellen massive Eingriffe auch in bestehende Rechte dar und diskriminieren Menschen mit Behinderungen. „Menschenrechtliche Verpflichtungen werden von der Bundesregierung offenbar ignoriert“, so der LOMB-Vorsitzende Siegfried Suppan. Er hält fest, dass sämtliche Änderungen der 2008 von Österreich ratifizierten UN-Behindertenrechtskonvention zuwider laufen.
Die stv. Vorsitzende Isabella Scheiflinger, betont, dass die geplanten Gesetzesänderungen einen massiven Rückschritt bedeuten und Gleichstellungsbestrebungen von der Bundespolitik wohl als „Sozialromantik“ verstanden werden.
Forderungen der LOMB:

1.) Die geplante Erhöhung der Ausgleichstaxenzahlung um € 120.- für Großbetriebe ab 100 MitarbeiterInnen ist völlig unzureichend. Um die berufliche Integration forcieren zu können, soll die Ausgleichstaxenzahlung auf die Höhe eines durchschnittlichen Mindestlohnes angehoben werden.

2.) Die Fristverlängerung bei Umbaumaßnahmen um weitere 4 Jahre wird vehement abgelehnt. Für die Herstellung der barrierefreien Ausgestaltung wurden bereits 10 Jahre anberaumt, eine weitere Verlängerung bis 2020 ist nicht mehr akzeptabel. Die barrierefreie Zugänglichkeit ist ein Menschenrecht. Durch die Fristverlängerung wird die Diskriminierung gefördert und die gleichberechtigte Teilnahme am gesellschaftlichen Leben erschwert.

3.) Die Voraussetzungen für den Bezug von Pflegegeld dürfen nicht verschärft werden. Vielmehr sollte durch eine jährliche Valorisierung, die Einbindung der Pflegewissenschaften in die Begutachtung und den umfassenden bundesweiten Ausbau der persönlichen Assistenz ein System entwickelt werden, das der verbindlichen Zielvorgabe der gleichberechtigten und selbstbestimmten Teilhabe behinderter Menschen in allen Lebenslagen Rechnung trägt.

Graz/Klagenfurt/Innsbruck, am 10.11.2010