Längst fällig: Bundeseinheitliche Regelung für Persönliche Assistenz

Die unterschiedlichen Regelungen für die Inanspruchnahme von Persönlicher Assistenz (PA) in den österreichischen Bundesländern verdeutlichen ganz klar, dass Behinderung vornehmlich aus gesellschaftlich konstruierten Barrieren hervorgeht. In Kärnten zum Beispiel gibt es empfindliche Selbstbehalte (von € 4,15 – € 12,–!!/Assistenzstunde), in anderen Bundesländern wieder wird PA einkommensunabhängig gewährt; in fast allen Bundesländern ist die Inanspruchnahme von PA rund-um-die-Uhr möglich, in Kärnten lediglich von 6.00-22.00 Uhr; in einem Bundesland gibt es PA lediglich für Menschen mit Lernbehinderungen, in anderen jedoch nur für sinnes- und körperbehinderte Menschen; die Kostenbeiträge und Gehälter für Assistentinnen und Assistenten sind sehr unterschiedlich etc.

Obwohl es klare Richtlinien und Definitionen (u.a. auch vom Europäischen Kompetenzzentrum für Persönliche Assistenz) wie und was PA ist gibt, ist PA in Österreich wie man sieht eine vielschichtige Leistung, die in allen Bundesländern anders gesehen und ausgelegt wird.

Will eine Kärntnerin bzw. ein Kärntner mit Behinderung und mit Bedarf an PA in einem anderen Bundesland ein Studium oder eine anderweitige Ausbildung absolvieren, wird ihr bzw. ihm vom hiesigen Sozialressort geraten, den Hauptwohnsitz in Kärnten aufzugeben, da eine Finanzierung der Leistung in einem anderen Bundesland durch Kärnten nicht möglich ist. Neben dem Aufwand des Wohnortwechsels soll man also auch noch den Aufwand des Wohnsitzwechsels auf sich nehmen und unter Umständen im neuen Bundesland auch noch Neuanträge für diverse andere bisher in Kärnten bezogene Leistungen stellen (z.B. Pflegegeld), und das alles für einen voraussichtlich befristeten Wechsel des Wohnortes?

Artikel 19 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen hält fest, dass “der Staat wirksame und geeignete Maßnahmen zu treffen hat, um behinderten Menschen die volle Einbeziehung und Teilhabe in der Gemeinschaft zu erleichtern [...] und den Zugang zu gemeindenahen Unterstützungsdiensten zu Hause und in Einrichtungen zu gewährleisten, einschließlich der persönlichen Assistenz.”

Es ist höchste Zeit für eine bundeseinheitliche Regelung, die PA für Menschen mit Behinderungen im Sinne der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung einkommens- und vermögensunabhängig sowie versehen mit einem Rechtsanspruch gewährleistet.

Aufruf zu Demonstration am 9. Juni 2010 in Wien

YouTube-Video:
Mahnwache vor dem Sozialministerium


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