Persönliche Assistenz

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Neue Richtlinie für PAA bringt Verbesserungen

Am 15. Oktober 2019 ist eine neue Richtlinie für Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz in Kraft getreten.

Die Ausnahmeregelung für die Pflegestufen 3 und 4 ist gefallen. Nunmehr ist die Inanspruchnahme grundsätzlich ab der Pflegestufe 3 möglich. Außerdem kann ab sofort PAA auch bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen beansprucht werden.

Link zur neuen Richtlinie