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Arbeitsgruppe im BMASK zur Persönlichen Assistenz

Das Sozialministerium hat eine Arbeitsgruppe installiert, die über eine bundeseinheitliche Regelung zur Persönlichen Assistenz berät. Es wird versucht eine 15a-Vereinbarung mit den Ländern zu erzielen. Mitglieder in diesem Gremium sind neben Vertreterinnen und Vertretern des Sozialministeriums, Ländervertreterinnen und -vertreter sowie Menschen mit Behinderungen aus den Bundesländern und Interessensgruppen. Bisher fanden acht Sitzungen statt, an den letzten beiden waren auch behinderte Menschen eingeladen.